AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Capistone Vastgoed
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
- Capistone Vastgoed: der Auftragnehmer/Vermieter/Auftraggeber von Arbeiten, tätig im Kauf, der Verwaltung, der Vermietung, der Renovierung und der nachhaltigen Verbesserung von Immobilien.
- Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit Capistone Vastgoed einen Vertrag schließt, einschließlich Verkäufer, Mieter, Käufer und Investoren.
- Mieter: die natürliche oder juristische Person, die mit Capistone Vastgoed einen Mietvertrag schließt.
- Nachunternehmer: jeder Dritte, der im Auftrag von Capistone Vastgoed Arbeiten an Immobilien ausführt.
- Vertrag: jeder Vertrag über Kauf, Verkauf, Miete, Verwaltung, Renovierung, Instandhaltung oder nachhaltige Verbesserung von Immobilien.
- Immobilien: alle unbeweglichen Sachen, die Eigentum von Capistone Vastgoed sind, von Capistone Vastgoed verwaltet werden oder im Auftrag von Capistone Vastgoed betrieben werden.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Rechtsverhältnisse, an denen Capistone Vastgoed beteiligt ist.
- Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 3 – Zustandekommen von Verträgen
- Alle Angebote und Mitteilungen sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags oder tatsächliche Nutzung von Immobilien oder Dienstleistungen zustande.
Artikel 4 – Kauf und Verkauf von Immobilien
- Capistone Vastgoed verkauft Immobilien in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe befinden („as is, where is“), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
- Etwaige Mängel, die erkennbar sind oder vernünftigerweise hätten erkennbar sein können, gehen zu Lasten des Käufers.
- Capistone Vastgoed haftet nicht für versteckte Mängel, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vor.
Artikel 5 – Renovierung, Instandhaltung und nachhaltige Verbesserung
- Capistone Vastgoed ist berechtigt, Arbeiten ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.
- Zeitpläne sind indikativ und niemals verbindliche Fristen.
- Mehr- und Minderleistungen werden, sofern erforderlich, ausgeführt und gesondert abgerechnet.
- Capistone Vastgoed haftet nicht für Verzögerungen, die durch Nachunternehmer, Materialknappheit oder höhere Gewalt verursacht werden.
Artikel 6 – Vermietung von Immobilien
- Die Vermietung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags.
- Der Mieter hat sich als guter Mieter zu verhalten und das Mietobjekt entsprechend dem Vertragszweck zu nutzen.
- Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten können auch während der Mietdauer stattfinden. Der Mieter wird dies dulden, soweit gesetzlich zulässig.
- Capistone Vastgoed haftet nicht für vorübergehende Beeinträchtigungen oder Folgeschäden infolge von Arbeiten.
Artikel 7 – Zahlung
- Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug.
- Gesetzliche Zinsen und Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 8 – Haftung
- Die Haftung von Capistone Vastgoed ist auf unmittelbare Schäden beschränkt.
- Jede Haftung ist auf den von der Versicherung ausgezahlten Betrag bzw. auf den Betrag des Vertrags beschränkt.
- Capistone Vastgoed haftet nicht für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgangener Mieteinnahmen.
Artikel 9 – Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt ist jede außerhalb der Kontrolle von Capistone Vastgoed liegende Umstände zu verstehen.
- Verpflichtungen werden für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.
Artikel 10 – Beschwerden
- Beschwerden sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
- Die Einreichung einer Beschwerde setzt Zahlungspflichten nicht aus.
Artikel 11 – Geistiges Eigentum
- Alle Berichte, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum von Capistone Vastgoed.
Artikel 12 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Rechtsverhältnisse findet niederländisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk vorgelegt, in dem Capistone Vastgoed seinen Sitz hat.
Artikel 13 – Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich.